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Schulreglement :
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| 1.
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Schuljahr: Dieses
besteht aus 2 Semestern zu je 6 Monaten. 1.
Semester:
August-Januar 2.
Semester:
Februar-Juli Das
Jahr hat 38 Schulwochen ( +/- 19 Lektionen pro Semester ).
Der Unterricht findet 1 mal wöchentlich oder nach Vereinbarung
statt. Die
Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Schulen von Buchs SG. Anmerkung: Der aktuelle Ferienplan befindet sich auf unserer Webseite.
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| 2.
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Absenzen
und Nachholstunden Die
Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu
besuchen. Ohne zwingenden Grund darf keine Lektion versäumt werden. Als
Entschuldigung gelten Krankheit und
Schulbedingte Ortsabwesenheit. Entschuldigungen sind vor dem
Unterrichtstag an den Lehrer zu richten. Die durch den Schüler versäumten
Unterrichtslektionen
gelten als verfallen. Es bleibt dem Lehrer überlassen, diese Lektionen
nachzuholen, sofern dies seine zeitlichen Möglichkeiten und die Räumlichen
Voraussetzungen zulassen. Durch Abwesenheit des Lehrers verursachte
Ausfälle werden nachgeholt oder ein entsprechender Teil des Schulgeldes
wird rückerstattet, sofern dadurch weniger als 38 Lektionen pro Jahr
erteilt werden.
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| 3.
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Anmeldung
zum Unterricht: Mit
seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler, sofern volljährig,
beziehungsweise seine Eltern, oder gesetzliche Vertreter, vom aktuellen
Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu
sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mindestens 4 Wochen vor Semesterende
gilt der Schüler automatisch für das folgende Semester angemeldet. Eintritt
während des Semesters ist möglich. Das Schulgeld ist somit nur
anteilsmassig geschuldet.
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| 4.
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Abmeldung
bzw. Kündigung: Die Abmeldung hat mindestens 4 Wochen vor Semesterende (Kündigungsfrist) schriftlich an: Musikschule/Ludwig
Angerer/Technikumstr. 14/9471 Buchs SG 1 zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Schulgeld für das nachfolgende Semester geschuldet, da für den Schüler ein Studienplatz und Lehrer bereits reserviert wurde (sehen Sie Punkt 3). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Semester nicht zurückerstattet.
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| 5.
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Schulgelder Für
das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist
vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die während dem
Semester eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmäßig. |
| 6.
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Musiknoten Musiknoten, die dem Schüler während des Semesters abgegeben werden, kommen auf die folgende Semesterrechnung. Schüler, die auf Semesterende austreten, erhalten am Schluss des Semesters eine Abrechnung. |
| 7.
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Änderung
des Schulreglements Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers, gilt die zu Semesterbeginn bei der Schule anforderbare neue Fassung des Schulreglements für alle Schüler, ungeachtet des Eintrittdatums.
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| Letzte Änderung: 15.07.2003 |
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