Musikinstrumente Occasion sowie Musikinstrument Reparatur - Musik L. Angerer  
Musikschule Buchs, Musikinstrument Reparatur

Schulreglement :

(Stand Juli 2003)

 

1.

 

Schuljahr:

Dieses besteht aus 2 Semestern zu je 6 Monaten.

1.       Semester:  August-Januar

2.       Semester:  Februar-Juli

Das Jahr hat 38 Schulwochen ( +/- 19 Lektionen pro Semester ). Der Unterricht findet 1 mal wöchentlich oder nach Vereinbarung statt. Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Schulen von Buchs SG. 

Anmerkung:

Der aktuelle Ferienplan befindet sich auf unserer Webseite.

 

2.

 

Absenzen und Nachholstunden

Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Ohne zwingenden Grund darf keine Lektion versäumt werden. Als Entschuldigung gelten Krankheit  und Schulbedingte Ortsabwesenheit. Entschuldigungen sind vor dem Unterrichtstag an den Lehrer zu richten. Die durch den Schüler versäumten Unterrichtslektionen gelten als verfallen. Es bleibt dem Lehrer überlassen, diese Lektionen nachzuholen, sofern dies seine zeitlichen Möglichkeiten und die Räumlichen  Voraussetzungen zulassen. Durch Abwesenheit des Lehrers verursachte Ausfälle werden nachgeholt oder ein entsprechender Teil des Schulgeldes wird rückerstattet, sofern dadurch weniger als 38 Lektionen pro Jahr erteilt werden.

 

3.

 

Anmeldung zum Unterricht:

Mit seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler, sofern volljährig, beziehungsweise seine Eltern, oder gesetzliche Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mindestens 4 Wochen vor Semesterende gilt der Schüler automatisch für das folgende Semester angemeldet. Eintritt während des Semesters ist möglich. Das Schulgeld ist somit nur anteilsmassig geschuldet.

 

4.

 

Abmeldung bzw. Kündigung:

Die Abmeldung  hat mindestens 4 Wochen vor Semesterende (Kündigungsfrist) schriftlich an:

Musikschule/Ludwig Angerer/Technikumstr. 14/9471 Buchs SG 1

zu erfolgen.

Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Schulgeld für das nachfolgende Semester geschuldet, da für den Schüler ein Studienplatz und Lehrer bereits reserviert wurde (sehen Sie Punkt 3). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Semester nicht zurückerstattet.

 

5.

 

Schulgelder

Für das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die während dem Semester eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmäßig.

6.

 

Musiknoten

Musiknoten, die dem Schüler während des Semesters abgegeben werden, kommen auf die folgende Semesterrechnung. Schüler, die auf Semesterende austreten, erhalten am Schluss des Semesters eine Abrechnung.

7.

 

Änderung des Schulreglements

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers, gilt die zu Semesterbeginn bei der Schule anforderbare neue Fassung des Schulreglements für alle Schüler, ungeachtet des Eintrittdatums.

 

  Letzte Änderung: 15.07.2003
 
   
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